Neue verbesserte ZIM-Richtlinie vom 20.01.2020 (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Neue verbesserte ZIM-Richtlinie vom 20.01.2020 (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

Neue verbesserte ZIM-Richtlinie vom 20.01.2020 (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand)

ZIM - Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand - Fördermittel

ZIM 2020 – die wichtigsten Infos

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie leistet die übergreifende Technologieförderung für KMU auf Bundesebene.

Für wen ist das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand gedacht?

Das Programm ist technologie- und branchenoffen. Zielgruppen sind mittelständische Unternehmen bis 500 Mitarbeiter einschließlich des Handwerks und der freien Berufe.

Wie werden die Mittel vergeben?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung, dessen Höhe sich unter anderem nach der Art des Innovationsprojekts richtet:

Höhe der ZIM-Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt:

  • bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des Vorhabens zwischen 25% und 60% der zuwendungsfähigen Kosten von max. 550.000 EUR je Projekt eines Unternehmens (bei Kooperationsprojekten max. 450.000 EUR). Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 220.000 EUR je Projekt.
  • bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 50.000 EUR pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.
  • NEU: Durchführbarkeitsstudien bis zu 60 % Zuschuss.

Anträge können jederzeit bis zum 31. Dezember 2024 gestellt werden.
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Kann ich für mein Unternehmen ZIM-Fördermittel beantragen?

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Quelle Bilder Fotolia:
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