Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (Stand 14.12.2017)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (Stand 14.12.2017)

Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) (Stand 14.12.2017)

Bund / EuroNorm GmbH; AiF Projekt GmbH; VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hat die Förderrichtlinie für das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) geändert. Ziel ist es, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei ihrer Internationalisierung zu unterstützen.

Am 1. Januar 2018 startet hierzu ein zweijähriger Modellversuch zur Internationalisierung der ZIM-Netzwerkförderung: Neben der Anerkennung von ausländischen KMU als Netzwerkpartner werden u.a. die höheren finanziellen und zeitlichen Aufwendungen einer internationalen Zusammenarbeit bei der Förderung berücksichtigt.

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) bildet das Basisprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) für die marktorientierte Technologieförderung der innovativen mittelständischen Wirtschaft in Deutschland.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Die Höhe der Förderungmittel beträgt im Detail:

  • bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße, Standort und Art des
    Vorhabens zwischen 25% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten von max.
    380.000 EUR je Projekt eines Unternehmens. Bei FuE-Kooperationsprojekten mit
    ausländischen Partnern kann der Fördersatz um 5% erhöht werden. Die Förderung
    von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100% der zuwendungsfähigen Kosten,
    maximal 190.000 EUR je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die
    Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf max. 2 Mio. EUR begrenzt.
  • bei Kooperationsnetzwerken: im 1. Jahr bis zu 90%, im 2. Jahr 70%, im 3. Jahr 50%
    und ggf. im 4. Jahr 30% der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können
    Vorhaben mit bis zu 380.000 EUR gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht
    mehr als 160.000 EUR entfallen dürfen.
  • bei Internationalen Kooperationsnetzwerken: in Phase 1 (18 Monate) 95%, in Phase
    2 im ersten Jahr 80%, im zweiten Jahr 60% und im dritten Jahr 40% der
    zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu 450.000 EUR
    gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als 190.000 EUR
    entfallen dürfen.
  • bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Kosten von
    maximal 50.000 EUR pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

Anträge können bis zum 31. Dezember 2019 laufend gestellt werden.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!