Bekanntmachung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie“

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie“

Bekanntmachung der Förderrichtlinie für das Bundesprogramm „Aufbau von Weiterbildungsverbünden zur Transformation der Fahrzeugindustrie“

Förderzeitraum: 03.08.2021-31.12.2024
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Die Fahrzeugindustrie unterliegt in der gegenwärtigen Zeit aufgrund der unterschiedlichen Herausforderungen der Digitalisierung, Individualisierung und Ökologie einem tiefgreifendem Transformationsprozess. Mit diesen Entwicklungen werden gleichzeitig die geforderten Qualifikationsprofile der Arbeitnehmer komplexer, weswegen eine Weiterbildung der Beschäftigten ein zentraler Handlungsansatz für eine stabile Fahrzeugindustrie sein muss.

Mit einer neuen Fördermaßnahme sollen nun Unternehmen miteinander für eine Weiterbildung ihrer Angestellten kooperieren und das gesamte Know-How der Fahrzeugindustrie damit steigern. Zum einen können Unternehmen hierbei einen Weiterbildungsverbund organisieren, in dem mehrere Akteure der Weiterbildung, regionale Arbeitsmarktakteure und Unternehmen kooperieren. Außerdem soll ein Koordinierungszentrum als übergeordnete Instanz eingerichtet werden, welches für die Sammlung und Verbreitung zentraler Informationen und Erkenntnisse an die Weiterbildungsverbünde verantwortlich ist.

Antragsberechtigt sind Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 50 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

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