Im Rahmen der Förderung werden hybride Interaktionstechnologien gefördert, um die Lebensqualität, die Gesundheitsversorgung und Einrichtungen…
Veröffentlichung der Regelung zur vorübergehenden Gewährung von Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 (14.05.2020 – 31.12.2020)
Ziel und Gegenstand
Gefördert werden Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, COVID-19-bezogene Forschung und Entwicklung zu beschleunigen sowie Test- und Hochskalierungsanlagen bezüglich COVID-19-relevanter Produkte und deren Produktion zu unterstützen.
Auf der Grundlage der Ziffern 3.6., 3.7 und 3.8 der Mitteilung der Europäischen Kommission C(2020) 1863 ergeht folgende „Bundesregelung Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen“:
- Beihilfen für COVID-19 betreffende Forschung und Entwicklung (FuE)
Auf Grundlage dieser Beihilfereglung können beihilfegebende Stellen Beihilfen für FuE-Vorhaben zur Erforschung von COVID-19 sowie von anderen Viruserkrankungen, wenn diese Forschung für COVID-19 relevant ist1, an Unternehmen gewähren
- Investitionsbeihilfen für Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen
Auf Grundlage dieser Beihilfenregelung können beihilfegebende Stellen Investitionsbeihilfen für den Auf- bzw. Ausbau der Erprobungs- und Hochskalierungsinfrastrukturen gewähren, die erforderlich sind, um die in Absatz 2 genannten COVID-19 betreffenden Produkte bis zu deren erster gewerblicher Nutzung vor der Massenproduktion zu entwickeln, zu erproben und hochzuskalieren.
- Investitionsbeihilfen für die Herstellung von COVID-19 betreffenden Produkten
Auf Grundlage dieser Beihilfenregelung können beihilfegebende Stellen Investitionsbeihilfen für die Herstellung von COVID-19 betreffenden Produkten gewähren, z. B. für COVID-19 betreffende Arzneimittel (einschließlich Impfstoffen) und Therapien, entsprechende Zwischenprodukte sowie pharmazeutische Wirkstoffe und Rohstoffe; Medizinprodukte, Krankenhaus- und medizinische Ausrüstung (einschließlich Beatmungsgeräten, Schutzkleidung und -ausrüstung sowie Diagnoseausrüstung) und die dafür benötigten Rohstoffe; Desinfektionsmittel und entsprechende Zwischenprodukte sowie die für ihre Herstellung benötigten chemischen Rohstoffe; sowie Instrumente für die Datenerfassung/-verarbeitung.
Art und Höhe der Fördermittel
Zuschüsse bis zu 80 %