Richtlinien zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der nachhaltigen Produktion von Nutzpflanzen im Rahmen des ERA-NET Cofund SusCrop. (19.02.2018 – 31.12.2022)

Richtlinien zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der nachhaltigen Produktion von Nutzpflanzen im Rahmen des ERA-NET Cofund SusCrop. (19.02.2018 – 31.12.2022)

Richtlinien zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der nachhaltigen Produktion von Nutzpflanzen im Rahmen des ERA-NET Cofund SusCrop. (19.02.2018 - 31.12.2022)

Mit der Nationalen Forschungsstrategie Bioökonomie 2030 hat die Bundesregierung im Jahr 2010 die Vision einer nachhaltigen, biobasierten Wirtschaft formuliert und prioritäre Handlungsfelder definiert. Die Sicherung der Welternährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Gestaltung der Agrarproduktion als auch die ­industrielle und energetische Nutzung nachwachsender Rohstoffe erfordern intensive Forschungsanstrengungen zur Nutzbarmachung biologischen Wissens, zur Weiterentwicklung biobasierter Verfahren und zur optimalen Verwertung biologischer Ressourcen.

Diese neue Richtlinie soll die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der nachhaltigen Produktion von Nutzpflanzen und der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Es werden Projektanträge erwartet, die die folgenden Themenbereiche adressieren:

  • Verbesserung der bestehenden Pflanzenzüchtungstechnologien und Entwicklung neuer Genotypen, die zu neuen, verbesserten Phänotypen, Nutzpflanzenvarietäten und/oder -sorten führen. Neue Nutzpflanzenvarietäten/-sorten sollen dabei der Steigerung hinsichtlich Pflanzengesundheit, -schutz, -produktion und -widerstandsfähigkeit dienen;
  • Entwicklung und Verwertung neuartiger, integrierter Methoden und Verfahren des Schädlings- und Nutzpflanzen­managements;
  • Verbesserung der effizienten Ressourcennutzung (Resource-Use-Efficiency) von Nutzpflanzen bzw. deren Anbausystemen;
  • systemische Forschung an landwirtschaftlichen Nutzpflanzen hinsichtlich der Interaktionen mit anderen Organismen.

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

Bei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für KMU sind nach Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

Beihilfefähige Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten von KMU mit maximal 50 Prozent gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben , die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Die Laufzeit der zu fördernden Projekte beträgt bis zu drei Jahre.

Projektskizzen können bis zum 31.08.2018 eingereicht werden.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!