Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für “Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed) (16.07.2018 – 30.06.2021)

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für “Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed) (16.07.2018 – 30.06.2021)

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen für "Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed) (16.07.2018 – 30.06.2021)

Ziel dieser Bekanntmachung ist es, über die Förderung von Entwicklungs- und Erprobungsvorhaben, die zeitgemäße Ausgestaltung beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung in Gesundheitsberufen durch den innovativen Einsatz digitaler Medien zu unterstützen. Mit der Förderrichtlinie “Digitale Medien in der beruflichen Bildung in den Gesundheitsberufen (DigiMed)” soll somit ein Beitrag dazu geleistet werden, medizinisches Personal sowie Aus- und Weiterbildungspersonal im Gesundheitsbereich darin zu unterstützen, die vielfältigen Chancen digitaler Medien sinnvoll für Fort- und Weiterbildungsprozesse nutzen zu können.

Im Rahmen der Förderrichtlinie werden drei Handlungsfelder adressiert, die nicht trennscharf, aber als inhaltliche Schwerpunkte zu verstehen sind:

  1. Konzepte zur medienpädagogischen Qualifizierung
  2. Konzepte zur didaktisch-methodischen Gestaltung von Lehr-/Lernszenarien mit digitalen Medien
  3. Konzepte für innovative Lehr-/Lernanwendungen und -formate mit digitalen Medien

Die Einreichung von Konzepten, die mehr als ein Handlungsfeld berücksichtigen ist möglich und im Hinblick auf den Ausbau von Prozessen der Organisationsentwicklung erwünscht.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung für die maximale Dauer von 36 Monaten gewährt. Unternehmen erhalten hierbei grundsätzlich max. 50% der projektbezogenen Kosten, bei einer angemessenen Eigenbeteiligung von mindestens 50%. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

In der ersten Verfahrensstufe sind die Projektskizzen bis spätestens zum 19. Oktober 2018 vorzulegen.

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