Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu psychischen Störungen im Rahmen des ERA-NET NEURON (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu psychischen Störungen im Rahmen des ERA-NET NEURON (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu psychischen Störungen im Rahmen des ERA-NET NEURON (18.12.2017 - 31.12.2028)

Erkrankungen des zentralen Nervensystems sind eine der Hauptursachen für Morbidität, Mortalität und verminderte Lebensqualität. Weltweit leiden Schätzungen zufolge mehr als eine Milliarde Menschen unter diesen Erkrankungen, in Europa verursachen sie annähernd ein Drittel der gesamten Krankheitslast. Aus diesem Grund ist es von höchster Priorität, Erkrankungen des zentralen Nervensystems zu erforschen und die Forschungsergebnisse in verbesserte diagnostische und therapeutische Maßnahmen zu überführen. Dies stellt das übergeordnete Bestreben dieser Fördermaßnahme dar.

Konkretes Ziel der Bekanntmachung ist die Förderung von transnationalen Verbundvorhaben mit wichtigen Fragestellungen zu psychischer Gesundheit und psychischen Störungen. Dies umfasst unter anderem affektive (z. B. Depressionen und bipolare Störungen) und psychotische Störungen, sowie Angst-, Autismus-Spektrum-, Substanzgebrauchs- und andere psychische Störungen. Die Forschungsprojekte können sich auf den gesamten Lebensverlauf beziehen.

Die Forschungsprojekte sollen im Rahmen dieses Förderprogrammes mindestens eines der folgenden Gebiete abdecken:

  • Grundlagenorientierte Forschungsansätze zu Pathogenese und/oder Ätiologie psychischer Störungen und/oder Erforschung von Resilienz..
  • Klinische Forschungsansätze (inklusive der Nutzung neuer und/oder bereits vorhandener klinischer Datensätze) zur Entwicklung neuer Verfahren für die Prävention, (frühe) Diagnose, Patientenstratifizierung, Therapie und/oder Rehabilitationsmaßnahmen bei psychischen Störungen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wir zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bemessungsgrundlage für den Förderumfang bei Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.

Für KMU sind hierbei differenzierte Aufschläge zulässig.

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