Richtlinie zur Förderung von transferorientierter Versorgungsforschung – Forschung und Ergebnistransfer für eine bedarfsorientierte Rehabilitation (19.12.2017 – 31.12.2029)

Richtlinie zur Förderung von transferorientierter Versorgungsforschung – Forschung und Ergebnistransfer für eine bedarfsorientierte Rehabilitation (19.12.2017 – 31.12.2029)

Richtlinie zur Förderung von transferorientierter Versorgungsforschung – Forschung und Ergebnistransfer für eine bedarfsorientierte Rehabilitation (19.12.2017 - 31.12.2029)

Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, die Versorgungsforschung in der Rehabilitation und deren Ergebnistransfer zu stärken. Es sollen wissenschaftlich fundierte ­Erkenntnisse zu einer bedarfsgerechten Rehabilitation im Versorgungsalltag und zum Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis generiert werden. Hierzu soll in prioritären Forschungsfeldern exzellente, versichertenzentrierte und umsetzungsorientierte Versorgungsforschung gefördert werden. Bei den Forschungsprojekten sollen die Versicherten- bzw. Nutzerorientierung und der Transfer von Forschungsergebnissen in die Praxis im Fokus stehen.

Das Förderprogramm ist in zwei Modulbereiche unterteilt:

  • Modul 1: Interventionsstudien
  • Modul 2: Implementierung von Forschungsergebnissen in die Praxis

Gegenstand der Förderung sind zudem Forschungsvorhaben zu den nachfolgenden drei Themenfeldern.

  • Themenfeld 1: Rehabilitation und Arbeit
  • Themenfeld 2: Erwerbsminderung
  • Themenfeld 3: Zugang und Bedarfsgerechtigkeit der Rehabilitation

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

  • Modul 1:
    Projekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren gefördert werden.
  • Modul 2:
    Projekte können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren gefördert werden

Bei Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen können die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen gewährt das BMBF zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 %.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei einer Förderung durch das BMBF sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – wird vorausgesetzt.

Für KMU sind differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem Projektträger bis spätestens 19. April 2018 zunächst eine Projektskizze in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

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