Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 – 31.12.2028)

Richtlinie zur Förderung multinationaler Forschungsprojekte zur Gesundheits- und Sozialversorgung bei Neurodegenerativen Erkrankungen (18.12.2017 - 31.12.2028)

Ziel dieser Bekanntmachung ist die ausgewählte Förderung einer begrenzten Anzahl ambitionierter, innovativer, multinationaler und multidisziplinärer Verbundprojekte. Sie sollen die Gesundheits- und Sozialversorgung sowohl auf Makroebene (Systeme und Infrastrukturen) sowie auf der Ebene der Betroffenen, ihrer Pflegenden und Familien untersuchen. Stärken und Schwächen formeller und informeller Pflegeansätze und der bestehenden Infrastrukturen sollen bewertet werden. Damit sollen Voraussetzungen für die Umsetzung verbesserter, evidenzbasierter Ansätze geschaffen werden, die die Qualität der Versorgung verbessern und die Lebensqualität Betroffener steigern.

Forschungsansätze sollten im Rahmen dieser Fördermaßnahme beispielsweise zu einem oder mehreren der folgenden Themen bearbeitet werden:

  • Verbesserung von Versorgungswegen und -leistungen durch das Einbeziehen Betroffener
  • Faktoren, die den Verlauf und die Prognose von Krankheiten beeinflussen
  • Ergebnisparameter mit Relevanz für die Erkrankten und ihre informellen Pflegepersonen
  • Palliativversorgung der Betroffenen
  • Kosteneffektivität und Bezahlbarkeit von Behandlungen einschließlich ethischer Bedenken

Antragsberechtigt sind für diese Förderrichtlinie deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE1-Kapazität, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Die Zuwendung wird in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wir zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen, projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.

Erste Projektskizzen zu diesem Förderprogramm sind spätestens bis zu 6. März 2018 einzureichen.

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