Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 “Bioökonomie International 2017“ (19.12.2017 – 30.06.2021)

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 “Bioökonomie International 2017“ (19.12.2017 – 30.06.2021)

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 "Bioökonomie International 2017“ (19.12.2017 - 30.06.2021)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, mithilfe der Förderung von Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung unter Beteiligung ausländischer Verbundpartner die Umsetzung der “Nationalen ­Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030” (NFSB 2030) im internationalen Kontext zu stärken.

Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die ausgewählten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen leisten. Hierbei sollen die Verbundvorhaben einen wichtigen Beitrag zu mindestens einem der folgenden Handlungsfelder der Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030 leisten:

  1. Weltweite Ernährung sichern;
  2. Agrarproduktion nachhaltig gestalten;
  3. gesunde und sichere Lebensmittel produzieren;
  4. nachwachsende Rohstoffe industriell nutzen;
  5. Energieträger auf Basis von Biomasse ausbauen.

Die Verbundvorhaben sollen ferner zur Erreichung der Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung beitragen:

  • Die Forschungszusammenarbeit mit den weltweit Besten stärken;
  • international Innovationspotenziale erschließen;
  • international Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen.

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Zuwendungsfähig innerhalb dieses Förderprogramms sind folgende projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:

  • Personal;
  • zur Durchführung des Vorhabens notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten und deren Aufrechterhaltung während des amtlichen Prüfverfahrens;
  • Vergabe von Aufträgen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für KMU sind differenzierte Aufschläge zulässig, die gegebenenfalls zu einer höheren Beihilfeintensität führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

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