Richtlinie zur Fördermaßnahme “Computational Life Sciences” (12.01.2018 – 31.12.2027)

Richtlinie zur Fördermaßnahme “Computational Life Sciences” (12.01.2018 – 31.12.2027)

Richtlinie zur Fördermaßnahme "Computational Life Sciences" (12.01.2018 - 31.12.2027)

Mit der vorliegenden Förderrichtlinie “Computational Life Sciences” soll die Entwicklung innovativer rechnergestützter Methoden und Analysewerkzeuge für Biologie und Gesundheitsforschung weiter vorangetrieben werden.

Es soll spezifischer die Entwicklung innovativer Methoden und Software-Werkzeuge aus Bioinformatik, Modellierung und Simulation für den Einsatz in den Lebenswissenschaften gefördert werden. Diese sollen aktuelle Bedarfe abdecken, die sich insbesondere aus der Verwendung neuer experimenteller Methoden und Technologien oder neuer Ansätze zur Integration verschiedener Daten ergeben.

Im Rahmen der ersten Auswahlrunde dieses Förderprogrammes sollen Projekte zur Entwicklung innovativer Software-Werkzeuge für die Bioinformatik und die Modellierung und Simulation komplexer biologischer Systeme gefördert werden, die aktuelle Bedarfe aufgrund von Fortschritten im Bereich experimenteller Methoden und moderner (Hochdurchsatz-)Technologien adressieren. Z. B. sind Werkzeuge zur Harmonisierung unterschiedlicher Datenformate von Ausgabegeräten und Sensoren oder auch die Entwicklung von robusten und reproduzierbaren Softwarepipelines zur Datenintegration, -analyse und -interpretation förderfähig. Aufgrund der wachsenden Dimensionalität der Daten und der gestiegenen Komplexität der Modelle bedarf es dabei neuer Ansätze, die biologisches Vorwissen (z. B. über molekulare Netzwerke) aus Datenbanken und Ontologien extrahieren und in die rechnergestützte Modellbildung einbeziehen.

Weitere Beispiele sind die Förderung der Entwicklung von Open-Source-Softwarelösungen mit frei verfügbaren Eckdatensätzen zum reproduzierbaren Testen und Vergleichen verschiedener Methoden. Ebenso förderfähig sind Methoden zur Validierung und Qualitätskontrolle von Daten und Modellen. Dies betrifft insbesondere die Quantifizierung von Unsicherheiten in Modellverhalten und Vorhersagen, die durch die Ungenauigkeit der Eingangsdaten, die Wahl von Modellparametern und Simulationsbedingungen, die Verwendung von Näherungen sowie die Vernachlässigung von Störfaktoren entstehen.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können individuell bis zu 100% gefördert werden. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wir zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20% gewährt.

Bemessungsgrundlage für den Förderumfang für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die projektbezogenen Kosten, die in der Regel bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Hierbei wird eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% vorausgesetzt.

Für KMU sind hierbei differenzierte Aufschläge zulässig.

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