Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (08.12.2017-31.12.2020)

Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (08.12.2017-31.12.2020)

Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität (08.12.2017-31.12.2020)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine Richtlinie zum Themenbereich Elektromobilität verfasst.

Ziel der Förderrichtlinie ist eine Reduktion des Endenergieverbrauchs von 40% im Rahmen des Klimaschutzplans 2050.

Gegenstand der Förderung sind insbesondere folgende Themen:

  • Die detaillierte Untersuchung von Elektro-, Range-Extender und Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen unter realen Anwendungsbedingungen u. a. hinsichtlich resultierender Emissionen, detaillierter Energieverbräuche, Betriebszustände etc.
  • Ermittlung der Akzeptanz und Wirtschaftlichkeit von Elektro- bzw. Plug-In-Hybrid-Antrieben in den adressierten Anwendungsfeldern zur Abschätzung künftiger Marktdurchdringungen von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen und Identifikation von Verbesserungspotenzialen.
  • Berücksichtigung der mit möglichen Einführungspfaden in Zusammenhang stehenden regulatorischen und wirtschaftspolitischen Fragestellungen (z.B. Oberleitungssysteme)
  • Untersuchungen zur Einbindung von Elektrofahrzeugen in standortbezogene, logistische Gesamtkonzepte und/oder geschlossene Lieferketten im Sinne einer Optimierung der Umwelt- und Klimawirkungen, sowie der Netzintegration
  • Untersuchungen zum Zusammenwirken der Elektromobilität mit anderen Verkehrsträgern unter Gesichtspunkten des Klimaschutzes und des lokalen Umweltschutzes und mit Aspekten der Stadtentwicklung. Autonome Funktionen (Fahren, Laden bzw. Netzkopplung), die für dieses Zusammenwirkungen notwendig sind, können dabei auch mit untersucht werden.
  • Untersuchungen zum, über die Klimawirkung hinaus reichenden, umweltbezogenen Mehrwert in verschiedenen Anwendungsszenarien, sowie Ermittlung der Nutzerpräferenzen zur Abschätzung möglicher Anreizmaßnahmen
  • Untersuchung verschiedener Optimierungspfade in Bezug auf CO2-Emissionen, Ressourceneinsatz und Energie-effizient (z.B. Einsatz von Leichtbaukomponenten oder Nutzung unterschiedlicer Speicherkonzepte)
  • Ökobilanzuntersuchung (LCA) verschiedener Fahrzeugtypen und Nutzungsszenarien unter Berücksichtigung des Gesamtlebenszyklus (einschließlich Herstellungs- und Recyclingphase)

Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Die Obergrenze der Beihilfebeträge liegt bei maximal 80% für Unternehmen und KMU, wobei eine Eigenbeteiligung von mindestens 50% Vorausgesetzt ist.

Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen erhalten eine maximale Fördeurng von 100% der projektbezogenen Kosten.

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