Richtlinie (des MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft – „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Brandenburg und Berlin

Richtlinie (des MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft – „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Brandenburg und Berlin

Richtlinie (des MLUL) über die Gewährung von Zuwendungen für die Förderung von Projekten im Rahmen der Europäischen Innovationspartnerschaft - „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Brandenburg und Berlin

Förderzeitraum: 01.09.2015-31.12.2020
pixabay.3092043-1024x683-1

 

Im Rahmen des Projektes werden Maßnahmen im Bereich der Landwirtschaft, Gartenbau sowie Forschung und Bildung unterstützt.

Der Schwerpunkt der Förderung liegt darauf, Produktivität, Nachhaltigkeit und Klima- und Umweltschutz miteinander zu verbinden. Auch die Stärkung des Tier- und Verbraucherschutzes steht im Vordergrund.

Gefördert werden innovative Gesamtprojekte, umgesetzt von Operationellen Gruppen (OG). Darunter fallen beispielsweise die Einrichtung und Tätigkeit von OG oder die Durchführung von Projekten.

Antragsberechtigt sind Operationelle Gruppen, mit Sitz in Brandenburg oder Berlin, bestehend aus mehreren Partnern (mind. ein landwirtschaftliches Unternehmen).

Fördermittel in Form von einem Zuschuss bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben möglich.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 3092043 (lizenzfrei)

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Berlin oder Förderprogramme Brandenburg

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!