Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg über die Förderung netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher

Förderzeitraum: 06.02.2021-31.12.2022
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Mit dem novellierten Klimaschutzgesetz wurde im Bundesland Baden-Württemberg beschlossen, die Treibhausgasemissionen verglichen mit dem Jahr 1990 um 42% bis 2030 und um 90% bis 2050 zu reduzieren. Planmäßig soll dies durch einen zeitgleichen stetigen Ausbau der Erneuerbaren Energien und einer Halbierung des Energiebedarfs des Landes ermöglicht werden.

Um diesen Prozess zu unterstützen, wird nun der Bau netzdienlicher Photovoltaik-Batteriespeicher vom Land Baden-Württemberg gefördert. Hierbei werden Investitionen für Batteriespeicher einer neu errichteten PV-Anlage gefördert, welche Leistung in das Verteilernetz einspeist.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, rechtsfähige Personengesellschaften, Kommunen, Zweckverbände, rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts.

Fördermittel: bis zu 30%

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Grégory ROOSE auf Pixabay

 

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