ProFit Brandenburg: Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (31.03.2018 – 31.12.2020)

ProFit Brandenburg: Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (31.03.2018 – 31.12.2020)

ProFit Brandenburg: Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (31.03.2018 - 31.12.2020)

Brandenburg / Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Das Land Brandenburg unterstützt im Rahmen dieser Förderrichtlinie Einzel- und Verbundprojekte gewerblicher Unternehmen sowie Verbundprojekte zwischen Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die auf eine verbesserte Wettbewerbsposition des beteiligten Unternehmens abzielen. Des Weiteren werden Forschungs- Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten – auch im Zusammenhang mit unternehmerischen Gründungen und Ansiedlungen – gefördert.

Mitfinanziert werden Projekte

  • der industriellen Forschung,
  • der experimentellen Entwicklung,
  • der Marktvorbereitung und Markteinführung,
  • von Prozess- und Organisationsinnovationen sowie
  • Durchführbarkeitsstudien.

Antragsberechtigt sind:

  • für Zuschüsse: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg,
  • für Darlehen: rechtlich selbstständige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Brandenburg.

Die Fördermittel erfolgen in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen. Die Höhe der Förderung hierbei in der Regel auf insgesamt 3 Mio. EUR je Antrag begrenzt.

Es gelten folgende Höchstfördersätze (einschließlich Bonus für KMU und Verbundvorhaben):

  • industrielle Forschung: 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • experimentelle Entwicklung: 60% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Durchführbarkeitsstudien: 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • Prozess- und Organisationsinnovationen: bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
  • Bei Unternehmen ist die Förderung in der Regel auf zwei Projekte begrenzt.

 

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