Neue INNO-KOM-Richtlinie stärkt Industrieforschungseinrichtungen in der Krise

Neue INNO-KOM-Richtlinie stärkt Industrieforschungseinrichtungen in der Krise

Neue INNO-KOM-Richtlinie stärkt Industrieforschungseinrichtungen in der Krise

Förderzeitraum: 15.09.2020-30.06.2021
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Industrieforschungseinrichtungen können im Rahmen der „FuE-Förderung gemeinnütziger externer Industrieforschungseinrichtungen – Innovationskompetenz (INNO-KOM)“ eine höhere Förderungsquote beantragen.

Altmaier erklärt, dass besonders in strukturschwachen Regionen, die Forschung von klein und mittleren Unternehmen (KMU), durch geförderte Innovationen, wettbewerbs- und zukunftsfähig gestaltet werden können.

Die Förderquote kann für 2020 (rückwirkend ab dem 13.03.2020) und 2021, durch einen Antrag und Nachweis der Einnahmeausfälle aufgrund der Corona-Pandemie, erhöht werden.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 2040795 (lizenzfrei)

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