Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) Das Land Hamburg fördert den Ankauf von…
Neue Förderrichtlinie für elektrische Ladeeinrichtungen an und in Wohn- oder Gewerbeimmobilien (01.03.2019 – 30.09.2020))
Hamburg / Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert die Installation von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge an und in Gebäuden, die als Wohn- oder Gewerbeimmobilie genutzt werden, sowie auf gewerblich genutzten Flächen.
Mitfinanziert werden
- die Hardwarebeschaffung der Ladeeinrichtung,
- vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses und die Anbindung an IT-Backend (Make-ready-Kosten),
- die Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung sowie
- der Betrieb während des Forschungsvorhabens.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen erhalten einen Zuschlag von 20%, mittlere Unternehmen von 10% und Verbundprojekte unter bestimmten Bedingungen ein Zuschlag von 15% der zuwendungsfähigen Ausgaben.