Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neubau von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neubau von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Neubau von Nichtwohngebäude (BEG NWG)

Förderzeitraum: 01.07.2021 – 31.12.2030
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Um die Energie- und Umweltziele zu erreichen und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken, wird mit dem Förderprogramm der Neubau von energetisch optimierten Gebäuden unterstützt.

Gefördert wird die Errichtung von energieeffizienten Nichtwohngebäuden:

  • 55, 55 EE, 55 NH,
  • 40, 40 EE, 40 NH.

Die technischen Mindestanforderungen und die Vorgaben zum sommerlichen Wärmeschutz müssen erreicht werden. Außerdem soll das Effizienzgebäude mindestens zehn Jahre genutzt werden.

Nicht förderfähig sind Transaktionskosten und Kosten des Grundstückserwerb.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, Privatpersonen und juristische Personen.

Fördermittel: Zuschuss zwischen 15 % und 22,5 %.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Achim Scholty auf Pixabay

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