Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge)

Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen (schwere Kommunalfahrzeuge)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5, die überwiegend in Kommunen eingesetzt werden, die von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffen sind.

Gefördert werden System- und externe Einbaukosten der Nachrüstung von genehmigten Abgasnachbehandlungssystemen zur Reduzierung der Stickoxidemissionen.

Ziel ist es, durch die Nachrüstung von schweren Kommunalfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel) einen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität in Städten zu leisten.

Art und Höhe

Zuschüsse bis 80% der Umrüstungskosten (System- und Einbaukosten), maximal 12.000 EUR pro Fahrzeug.

 

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