Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein

Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein

Förderzeitraum: 01.01.2021-31.12.2023
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Die deutsche Wirtschaft ist enorm auf den Umschlag der gewerblichen Häfen angewiesen. Sowohl für den Export und Import als auch den innerdeutschen Güterverkehr erbringen diese Häfen eine hohe Leistung. Auch wenn die Schifffahrt relativ zu ihrer Transportleistung bereits als einer der umweltfreundlichsten Verkehrsträger gilt, kommt es während der Liegezeiten aufgrund der bordeigenen Stromerzeugnis zu erheblichen CO2-Emissionen.

Mit der neuen Förderung soll jetzt der Ausbau von Landstromanlagen vorangetrieben werden, von denen Schiffe Strom während der Liegezeiten beziehen können. Die Landstromanlage soll Strom aus Erneuerbaren Energien liefern und sparsam geplant sein.

Antragsberechtigt sind Kommunen, sowie juristische Personen, wenn diese eine Gewinnerzielung anstreben und überwiegend im öffentlichen Auftrag handeln. Die erzielten Gewinne müssen für verkehrs- und umweltpolitische Ziele eingesetzt werden.

Außerdem müssen die Projekte in gewerblichen Häfen in Schleswig-Holstein umgesetzt werden.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 70 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Bellergy RC auf Pixabay

 

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