KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit (03.07.2018 – 30.06.2024)

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit (03.07.2018 – 30.06.2024)

KMU-innovativ: Forschung für die zivile Sicherheit (03.07.2018 – 30.06.2024)

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, das Innovationspotenzial kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) im Bereich Spitzenforschung zu stärken sowie die Forschungsförderung für erstantragstellende KMU attraktiver zu gestalten.

Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Wesentliches Ziel der BMBF-Förderung ist die Stärkung der KMU-Position bei dem beschleunigten Technologietransfer aus dem vorwettbewerblichen Bereich in die praktische Anwendung.

Die Vorhaben müssen auf die Schwerpunkte des Rahmenprogramms „Forschung für die zivile Sicherheit 2018 – 2023“ ausgerichtet sein und innovative Sicherheitslösungen zum Ziel haben, die für die Positionierung der Unternehmen am Markt von Bedeutung sind.

Es können zum Beispiel folgende Themen aufgegriffen werden:

  • Schutz und Rettung von Menschen, nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr, Bevölkerungsschutz,
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, Versorgungssicherheit,
  • Schutz vor Kriminalität und Terrorismus, polizeiliche Gefahrenabwehr,
  • Technologische Entwicklungen für zukünftige Sicherheitslösungen, zum Beispiel im Bereich Anlagensicherheit, Robotik oder zur Detektion von Gefahrstoffen,
  • Sicherheitslösungen für sich wandelnde Gesellschaften, wie etwa innovative Sicherheitsdienstleistungen und Organisationskonzepte,
  • Technologien und Konzepte zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, zum Beispiel digitale Lehr- und Lernmethoden oder moderne Übungs- und Simulationstechnologien.

Die Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt.
Unternehmen erhalten hierbei grundsätzlich max. 50% der projektbezogenen Kosten, bei einer angemessenen Eigenbeteiligung von mindestens 50%.  Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind die projektbezogenen Kosten, die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

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