Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (01.01.2019 – 31.12.2021)

Klimaschutzinitiative – Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (01.01.2019 – 31.12.2021)

Klimaschutzinitiative - Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen (01.01.2019 – 31.12.2021)

Bund / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) fördert Investitionsmaßnahmen für den stärkeren Einsatz von Klimaschutz-Technologien in der Kälte- und Klimatechnik.

Gefördert werden im Rahmen der “Basis- und Bonusförderung”:

  • stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, sowie ergänzende Komponenten, wie beispielsweise Wärmepumpen sowie Wärme- und Kältespeicher, die den klimaschützenden Betrieb des Gesamtsystems zusätzlich verstärken, und
  • Klimaanlagen, mit denen elektrisch betriebene Busse ab Werk ausgerüstet oder elektrisch betriebene Schienenfahrzeuge nach- oder umgerüstet werden. Als Schienenfahrzeug gelten alle schienengebunden Fahrzeuge, also Lokomotiven und Wagons z.B. in Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen oder Regionalbahnen.

Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage.

Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.

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