KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (01.01.2019 – 31.12.2022)

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (01.01.2019 – 31.12.2022)

KfW-Programm Erneuerbare Energien – Premium (01.01.2019 - 31.12.2022)

Bund / KfW Bankengruppe

Die KfW Bankengruppe ermöglicht die zinsgünstige, langfristige Finanzierung von Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Im Programm “Erneuerbare Energien – Premium” werden besonders förderungswürdige größere Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt unterstützt.

Gefördert werden:

  • Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien,
  • Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen)
  • Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
  • Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.

Ziel ist es, Energieeffizienz durch Investitionen in der Wirtschaft zu steigern und den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme auszubauen.

Die Förderung wird wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt.

Der Förderumfang beträgt 30%, bei Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien 45% der der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von 10% auf die förderfähigen Kosten. Bei Querschnittstechnologien sind die Fördermittel auf 200.000 EUR pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben, begrenzt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, i.d.R. bis zu 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

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Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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