Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung zur Gewährung von Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen (RL InvKG)

Förderzeitraum: 01.05.2021-30.06.2023
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Aufgrund der Energiewende und der zunehmenden Bedeutung anderer Energieträger befindet sich die Kohlewirtschaft seit Jahren in einem Strukturwandel, welcher unter anderem die Entlassung vieler Arbeitnehmer zur Folge hatte. Um diesem Trend entgegenzuwirken können in Teilen Sachsens nun Projekte gefördert werden, in deren Rahmen Investitionen für die Bewältigung des Strukturwandels getätigt werden und bei denen die Sicherung von Arbeitsplätzen angestrebt wird.

Dabei werden insbesondere Investitionen in die folgenden Bereiche gefördert:

  • Stadt- / Regionalentwicklung und touristische Infrastruktur
  • Digitalisierung, Breitband und Klima-/Umweltschutz
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • wirtschaftsnahe Infrastruktur
  • öffentliche Fürsorge zur Verbesserung der Standortbedingungen

Förderfähig sind Projekte, die auf den sächsischen Gebieten des Lausitzer Reviers und des Mitteldeutschen Reviers liegen.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Träger kommunaler Selbstverwaltung, staatlich finanzierte Forschungs- und Kultureinrichtungen sowie Unternehmen mit unmittelbarer Beteiligung des Freistaats Sachsen.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 90 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Herbert Aust auf Pixabay

 

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