Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Stand: 09.08.2018)

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Stand: 09.08.2018)

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (Stand: 09.08.2018)

Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie die wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine.

Förderfähig sind

  • wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation wie Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoff- oder Designstudien oder Studien zur Fertigungstechnik (Innovationsgutschein A),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten wie Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit (Innovationsgutschein B),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen eines innovativen Vorhabens von Hightech-Start-ups in den Zukunftsfeldern Digitalisierung, nachhaltige Mobilität, Umwelttechnologie, Bio-, MedTech und Pharma (Innovationsgutschein Hightech Start-up),
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung und Realisierung eines anspruchsvollen digitalen Produkts oder Dienstleistung wie Lösungen für die digitale Transformation von Geschäftsmodellen, Entwicklung von Lösungen im Zusammenhang mit Industrie 4.0, vernetzte Systeme und Prozesse, Internet der Dinge, Smart Services, hochflexible Automatisierung, Big-Data-Projekte, Simulationsmodelle, Virtual und Augmented Reality, Embedded Systems (Innovationsgutschein Hightech Digital) sowie
  • umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung und Realisierung von Technologie- und Prozessinnovationen sowie Materialkosten im Zusammenhang mit nachhaltigen Produkten und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität wie automatisiertes Fahren und Fahrzeugvernetzung, ausfallsichere Komponenten und Systeme, Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten (inklusive Nutzfahrzeuge) u.a. (Innovationsgutschein Hightech Mobilität).

Die Höhe der hierfür verfügbaren Zuschüsse beträgt

  • für den Innovationsgutschein A: 2.500 EUR bzw. maximal 80% der förderfähigen Kosten,
  • für den Innovationsgutschein B:000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten,
  • für die Innovationsgutscheine Hightech: bis zu 20.000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten.

Die Innovationsgutscheine B, Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können jeweils mit dem Innovationsgutschein A kombiniert werden.

Die Förderung wird pro Unternehmen einmal pro Jahr gewährt. Insgesamt können pro Unternehmen max. zwei Innovationsgutscheine Hightech vergeben werden. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.

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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
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