Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (22.11.2017)

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (22.11.2017)

Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen (22.11.2017)

Baden-Württemberg / Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen sowie die wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen durch Innovationsgutscheine.

Der im November 2017 erstmals aufgelegte Innovationsgutschein Hightech Mobilität gehört zur Mittelstandsoffensive Mobilität des Landes und verfügt über ein Budget in Höhe von 1,8 Mio. EUR. Zu dieser Initiative gehören auch das Technologietransferprogramm Innovative Mobilitätstechnologien sowie Projekte der Landesagentur e-mobil BW zur Intensivierung von Netzwerken, zur Förderung des Fachkräftenachwuchses und zur Unterstützung der Internationalisierung. Die mit insgesamt 5 Mio. EUR geförderte Mittelstandsoffensive Mobilität hat zum Ziel, die Innovationskraft mittelständischer Unternehmen im Transformationsprozess der Automobilwirtschaft zu stärken und ist Teil der Landesinitiative Elektromobilität.

 

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt:

–für den Innovationsgutschein A: 2.500 EUR bzw. maximal 80% der förderfähigen Kosten,
–für den Innovationsgutschein B: 5.000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen Kosten,
-für die Innovationsgutscheine Hightech: bis zu 20.000 EUR bzw. maximal 50% der förderfähigen
Kosten.

Die Innovationsgutscheine B, Hightech Start-up, Hightech Digital und Hightech Mobilität können jeweils mit dem Innovationsgutschein A kombiniert werden.

Die Förderung wird pro Unternehmen einmal pro Jahr gewährt. Bei wiederholter Förderung von Unternehmen, die bereits einen Gutschein erhalten haben, muss es sich um ein vom bereits geförderten Projekt unabhängiges Innovationsvorhaben handeln.

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