Innovationsfinanzierung 4.0 (01.03.2019 – 30.06.2021)

Innovationsfinanzierung 4.0 (01.03.2019 – 30.06.2021)

Innovationsfinanzierung 4.0 (01.03.2019 - 30.06.2021)

Baden-Württemberg / L-Bank

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe zinsgünstige Kredite für die langfristige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben von neu gegründeten und etablierten Unternehmen bereit.

Gefördert werden:

  • innovative Vorhaben,
  • Digitalisierungsvorhaben sowie
  • die Entwicklung und Einführung innovativer Geschäftsmodelle.

Die Fördermittel werden in Form eines zinsverbilligten Darlehens erteilt. Das Darlehen umfasst bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel jedoch max. 5 Mio. EUR für KMU und bis zu 25 Mio. EUR für Nicht-KMU. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 10.000 EUR. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten im Programmschwerpunkt „Innovative Geschäftsmodelle” zudem einen Tilgungszuschuss von 1% des Bruttodarlehensbetrags.

Seit der Wiederaufnahme der Innovationsfinanzierung 4.0 im März 2019 bietet die L-Bank das Programm mit drei Förderschwerpunkten an. Neben den bereits bekannten Schwerpunkten “Innovative Vorhaben” und “Digitalisierungsvorhaben” wurde der neue Förderschwerpunkt “Innovative Geschäftsmodelle” eingeführt. Hier werden Unternehmen branchenunabhängig bei der Anpassung an neue Wertschöpfungsketten unterstützt. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten einen zusätzlichen Tilgungszuschuss. Anträge können seit dem 1. März 2019 gestellt werden.

 

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