InKoMo 4.0: Fördermittel für Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft (Stand: Februar 2019)

InKoMo 4.0: Fördermittel für Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft (Stand: Februar 2019)

InKoMo 4.0: Fördermittel für Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft (Stand: Februar 2019)

Baden-Württemberg / Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg; Städtetag Baden-Württemberg

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Modellvorhaben zwischen Kommunen und Unternehmen bzw. Start-ups der Mobilitätswirtschaft für eine vernetzte, digitale und intelligente Mobilität (Personen-, Warenbeförderung und kommunale Nutzfahrzeuge).

Gefördert wird die Marktdurchdringung neuer Produkte und Dienstleistungen digitaler Mobilitätslösungen im Rahmen von

  • strategischen Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft in Form von längerfristigen Kooperationen bzw. Strukturen (sog. “Living Labs”) zur Umsetzung gemeinsamer Ziele (z.B. für staufreie Kommunen mit weniger Emissionen, zur Entwicklung von Konversionsflächen und kommunalen Quartieren oder zur Koordinierung von Erprobungsräumen für automatisiertes Fahren),
  • Projekten von Kommunen, die zusammen mit der Mobilitätswirtschaft bereits konzeptionell vorhandene und durchgeführte Einzelprojekte skalieren (z.B. durch die geographische, flächenmäßige Ausweitung oder Vernetzung und Kooperation mit benachbarten oder Partner-Kommunen) sowie
  • Zusammenschlüssen erfolgreicher Mobilitätskommunen und -wirtschaft zu Mobilitätsregionen, um insbesondere bereits andernorts erfolgreich erprobte Mobilitätsangebote, wie z.B. Daten-Plattformen, kommunenübergreifend anzubieten.

Ziel ist es, mit der Verbreitung von bereits vorhandenen und erprobten digitalen Mobilitätslösungen, wie z. B. vernetzter Verkehrssteuerung, dem automatisierten Fahren und auf Daten-Plattformen basierenden Mobilitätslösungen, den Sprung ins neue Zeitalter der intelligenten Mobilität in Baden-Württemberg zu schaffen.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch mindestens 250.000 EUR und max. 500.000 EUR je Vorhaben. Bewerbungsunterlagen können bis zum 02.09.2019 eingereicht werden.

 

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