Die Strukturförderung nehmen Bund, Länder, Kommunen und die EU vor. Sie verfolgt das Ziel, Regionen einheitlich zu entwickeln, um wirtschaftliche und damit auch soziale Ungleichgewichte zu beheben. Konkrete Ziele sind Konvergenz, Beschäftigung, regionale Wettbewerbsfähigkeit und europäische territoriale Zusammenarbeit. Durch das Ziel der Konvergenz sollen Regionen mit Entwicklungsrückstand besser entwickelt werden. Innerhalb der EU wird ein Entwicklungsrückstand dadurch definiert, dass das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt einer Region unter 75 % des EU-Durchschnitts liegt. In Übergangsregionen liegt es unter 82,19 % des Unionsdurchschnitts, der aus den 27 EU-Mitgliedsstaaten ermittelt wird. In Deutschland betrifft das die neuen Bundesländer und Lüneburg in Niedersachsen. Regionale Wettbewerbsfähigkeit wird in sämtlichen EU-Regionen gefördert, zudem stellt die EU Strukturfördermittel für die Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten bereit.
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