Patentierung

Die Patentierung schützt das geistige Eigentum an einer (in der Regel technischen) Erfindung und ermöglicht es dem Inhaber des Patents, die Nutzung der Erfindung durch andere zu erlauben, zu versagen und daraus Tantiemen zu beziehen. Die Anmeldung eines Patents erfolgt bei den nationalen Patentämtern, in Deutschland beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) mit Hauptsitz in München und Zweigstellen in Berlin und Jena. Die Anmeldung wird inzwischen europaweit harmonisiert, sodass Unternehmer mit einer nationalen Patentanmeldung in allen EU-Staaten geschützt sind. Dass ein Patent gewerbliche Schutzrechte gewährt, geht schon aus dem Wortstamm hervor, der aus dem französischen patente (= Gewerbeschein) und dem lateinischen patens (= Beglaubigungsbrief) abstammt. Ohne Patentrecht kämen viele Erfindungen wahrscheinlich gar nicht zustande, weil der Forschungsaufwand sich nicht mehr rentieren würde.Im Rahmen der Förderung von Innovationen können Sie auch Fördermittel für eine Patentierung erhalten, z.B. durch die Verwertungsförderung oder Strategieförderung von SIGNO Deutschland.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!