Bürgschaftsbank

Bürgschaftsbanken sind spezielle Kreditinstitute, die nicht als allgemeine Finanzdienstleister fungieren, sondern unter bestimmten Voraussetzungen für Unternehmen und Freie Berufe Ausfallbürgschaften stellen, d.h. dem tatsächlichen Gläubigerinstitut das Kreditrisiko abnehmen und für die Verbindlichkeiten des schuldenden Unternehmens einstehen. Bürgschaftsbanken übernehmen damit ein Risikogeschäft, für das sie zur Absicherung wiederum Rückbürgschaften von der Bundesrepublik Deutschland und den Bundesländern erhalten (65% im alten Bundesgebiet, 80% in den neuen Ländern).

Dieses System rührt aus den Anfängen in den Nachkriegsjahren her, als kaum ein Unternehmen über hinreichend materielle Sicherheiten verfügte. Damals schlossen sich, kurz nach der ähnlich motivierten Gründung der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), mit Unterstützung von Wirtschaftsverbänden, Kammern, Innungen etc. die ersten Kreditgarantiegemeinschaften zusammen. Insofern sind Bürgschaftsbanken bis heute eine Finanzierungshilfe, die sich der Mittelstand selbst gibt.

Je nach Bundesland ist in Deutschland eine rechtlich und wirtschaftlich selbstständige Bürgschaftsbank zuständig. Ihr Dachverband ist der Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e.V. Eng vernetzt sind die Bürgschaftsbanken mit den gleichfalls auf Länderebene organisierten Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, deren Engagement meist ebenfalls durch die Bürgschaftsbanken abgesichert wird.

Der Fokus der Bürgschaftsbanken liegt mittlerweile auf Existenzgründungen sowie Wachstumsvorhaben, darunter vor allem Übernahmen. Anträge sind über die jeweilige Hausbank zu stellen. Ausnahmen hiervon sind z.B. Kleinbürgschaften im Modell „Bürgschaft ohne Bank“ (BoB) oder die seit Anfang 2014 möglichen Leasing-Bürgschaften, die auf Mittel des Europäischen Investitionsfonds (EIF) zurückgreifen.

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