Fünfter Aufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Fünfter Aufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Fünfter Aufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur

Förderzeitraum: 29.04.2020 – 17.06.2020

Ziel und Gegenstand

Mit diesem Förderaufruf wird Folgendes gefördert:

  • rund 7.000 Ladepunkte mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW bis maximal 22 kW (Normalladepunkte) sowie
  • rund 3.000 Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und
  • der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss

Über diesen Förderaufruf sollen auch Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert werden. Daher sieht dieser Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher  Zugänglichkeit möglich ist.

Neben der Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur ist, bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwertes, auch

  • die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur oder
  • die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses förderfähig.

Art und Höhe der Fördermittel

Zuschüsse zwischen 2.500 € – 50.000 €

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