Die Bundesregierung hat die Nationale Wasserstoffstrategie verabschiedet und will damit den Zielen des Pariser Klimaabkommens…
Fünfter Aufruf gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (29.04.2020 – 17.06.2020)
Ziel und Gegenstand
Mit diesem Förderaufruf wird Folgendes gefördert:
- rund 7.000 Ladepunkte mit einer Leistung von mindestens 3,7 kW bis maximal 22 kW (Normalladepunkte) sowie
- rund 3.000 Ladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 kW, an denen ausschließlich das Laden mit Gleichstrom (DC) möglich ist (DC-Schnellladepunkte) und
- der zu einem geförderten Ladepunkt gehörende Netzanschluss
Über diesen Förderaufruf sollen auch Ladepunkte auf Kundenparkplätzen gefördert werden. Daher sieht dieser Förderaufruf vor, dass eine Förderung auch bei nicht ununterbrochener öffentlicher Zugänglichkeit möglich ist.
Neben der Errichtung von neuer Ladeinfrastruktur ist, bei Nachweis eines zusätzlichen Mehrwertes, auch
- die Aufrüstung oder Ersatzbeschaffung von bestehender Ladeinfrastruktur oder
- die Ertüchtigung eines zu einem Ladepunkt gehörenden Netzanschlusses förderfähig.
Art und Höhe der Fördermittel
Zuschüsse zwischen 2.500 € – 50.000 €