Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Richtlinie zu einer gemeinsamen Förderinitiative zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität

Förderzeitraum: 26.03.2021 – 30.06.2024
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Die von der Bundesregierung vorgegebenen Klimaschutzziele für die Jahre 2030 bzw. 2050 geben einen klaren Weg Richtung Treibhausgasneutralität vor. Insbesondere im Verkehrssektor soll bis 2030 eine Senkung des CO2-Ausstoßes von 42% erzielt werden. Um den tiefgreifenden Wandel des Verkehrssektors zu unterstützen und den vermehrten Einsatz von Elektromotoren im Straßenverkehr zu ermöglichen, sollen Forschung und Entwicklung im Bereich der Elektromobilität nun weiter gefördert werden.

Zentral sind Projekte, welche sowohl das Erreichen dieser Ziele unterstützen, aber auch die deutsche Position im internationalen Wettbewerb zu stärken. Hierbei ist die Zusammenarbeit verschiedener Branchen miteinander entscheidend, um die Elektromobilität nicht nur weiter auszubauen, sondern auch kostengünstiger zur Verfügung zu stellen.

Antragsberechtigt sind Unternehmender gewerblichen Wirtschaft, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten, Hochschulen sowie Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung und Gebietskörperschaften.

Fördermittel: Zuschuss für Unternehmen bis zu 70 %

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bild von Markus Distelrath auf Pixabay

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