Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Förderung von Innovationen zur Digitalisierung in der Nutztierhaltung im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung

Mit der vorliegenden Bekanntmachung sollen innovative Vorhaben unterstützt werden, die digitale Lösungen zur Verbesserung der Tiergesundheit und des Tierwohls und zur Optimierung der Produktionsprozesse für alle Arten landwirtschaftlicher Nutztiere zum Ziel haben. Dabei ist ins besondere auf eine ressourcenschonende und nachhaltige, flexible und anwenderorientierte als auch transparente Umsetzung zu achten.

Eingereicht werden können Vorhaben, welche im Schwerpunkt der industriellen Forschung zuzurechnen sind, wo bei auch ein Anteil an experimenteller Entwicklung enthalten sein kann.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, insbesondere KMU, mit Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen,
  • Kooperation mit der Privatwirtschaft.

Art und Höhe

nicht rückzahlbare Zuschüsse – die Bemessung richtet sich nach der Verordnung (EG) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014.

Der unterschriebene Ausdruck ist beim Projektträger bis 9. Oktober 2019 einzureichen.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne bei der Antragstellung zur Seite!

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!