Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum (01.01.2019 – 31.12.2020)

Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum (01.01.2019 – 31.12.2020)

Förderung der Niederlassung von Hausärzten im ländlichen Raum (01.01.2019 – 31.12.2020)

Saarland / Landesamt für Soziales

Das Saarland unterstützt die Niederlassung von Hausärzten und Fachärzten im ländlichen Raum.

Mitfinanziert werden:

  • Praxisgründung, Praxisübernahme,
  • Bildung einer Filialpraxis sowie
  • Beteiligung oder Eintritt in eine bestehende Praxis.

Ziel ist es, auch in Zukunft eine flächendeckende und möglichst wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auf qualitativ hohem Niveau aufrechtzuerhalten. Die Höhe der verfügbaren Zuschüsse beträgt im Fall einer Niederlassung bis zu 10.000 EUR, bei Bildung einer Filialpraxis bis zu 2.500 EUR.

Unter besonderen Voraussetzungen kann eine Zuwendung auch neben einer Förderung bei der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland gewährt werden. In diesen Fällen gelten für die Höhe der Zuwendung aus den Mitteln des Saarlands andere Regelungen.

 

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