Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs (02.08.2018 – 31.12.2023)

Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs (02.08.2018 – 31.12.2023)

Förderung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs (02.08.2018 - 31.12.2023)

Bund / Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz des elektrischen Eisenbahnverkehrs durch den Einsatz effizienterer Technologien und Techniken und durch die bessere Ausschöpfung betrieblichen Optimierungspotenzials.

Gefördert werden:

  • Entwicklung oder Anschaffung neuer Stromrichtertechnologie,
  • Einführung vernetzter Fahrerassistenzsysteme,
  • Ausweitung der technischen Möglichkeiten zur Rückspeisung von Fahrstrom,
  • Anschaffung modernisierter oder neuer effizienterer Fahrzeuge/Fahrzeugtechnik zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Reduktion,
  • Digitalisierung EVU-Flotten im Schienengüterverkehr,
  • Automatisierung im Schienenverkehr sowie
  • Erhöhung Energieeffizienz Nebenverbraucher.

Die Zuwendungen werden als Zuschuss, in Form einer Festbetragsfinanzierung, gewährt. Die Höhe des Zuschusses errechnet sich anhand der in Deutschland elektrisch erbrachten Verkehrsleistung und beträgt maximal 50% der Ausgaben für die im jeweiligen Abrechnungsjahr ergriffenen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Für die Abrechnungsjahre 2018 bis einschließlich 2022 werden jeweils bis zum 31. Juli des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres die jeweiligen Fördersätze veröffentlicht.

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