Förderrichtlinie „Quantentechnologien“ (Fachprogramm) (vom 26.09.2018)

Förderrichtlinie „Quantentechnologien“ (Fachprogramm) (vom 26.09.2018)

Förderrichtlinie „Quantentechnologien“ (Fachprogramm) (vom 26.09.2018)

Bund / Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes

Die Bundesregierung fördert die Erforschung quantentechnologischer Anwendungen.

Durch das Rahmenprogramm “Quantentechnologien” legt die Bundesregierung die Maßnahmen fest, mit denen die Quantentechnologien in Deutschland auf ein wissenschaftlich und wirtschaftlich zukunftssicheres Fundament gestellt werden sollen. Die Maßnahmen werden unter der Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zu einer ganzheitlichen Strategie gebündelt.

Neben dem BMBF beteiligen sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) mit eigenen Maßnahmen.

Die Förderrichtlinie ist thematisch in vier Schwerpunktbereiche untergliedert:

  • Quantencomputer,
  • Quantenkommunikation,
  • Quantenbasierte Messtechnik,
  • Basistechnologien für Quantensysteme.

Die Höhe der Fördermittel beträgt je Maßnahme:

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R., je nach Anwendungsnähe des Vorhabens, bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!