Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) kleine…
Förderrichtlinie Gewässer- und Hochwasserschutz (RL GH/2018) (Stand: 18.06.2018)
Der Freistaat Sachsen fördert Maßnahmen des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
Im Einzelnen werden gefördert:
- Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes oder Potenzials der Gewässer,
- Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements,
- sonstige Maßnahmen im Einzelfall sowie
- Maßnahmen der Hochwasserschadensbeseitigung.
Die Höhe der Zuschüsse richtet sich hierbei nach der Art des Vorhabens und beträgt je nach Maßnahme bis zu 75% oder bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze beträgt in der Regel 10.000 EUR.