Förderrichtlinie Elektromobilität

Förderrichtlinie Elektromobilität

Förderzeitraum: 15.12.2020-30.06.2024
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Um die Energiewende im Verkehrssektor zu unterstützen, wird die Elektromobilität und alternative Technologien gefördert.

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

1. kommunale und gewerbliche Elektromobilitätskonzepte (Umweltstudien)

2. Flottenprogramm Elektrofahrzeuge und Ladeinfrastruktur – die Umstellung auf batterieelektrische Fahrzeugflotten

3. Forschung und Entwicklung (FuE) zur Unterstützung des Markthochlaufs von Elektrofahrzeugen und innovative Konzepte für klimafreundliche Mobilität

Antragsberechtigt für die Maßnahmen 1. und 2. (s. o.) sind natürliche und juristische Personen, für Maßnahme 3. sind gewerbliche Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Hochschulen und Forschungseinrichtungen antragsberechtig.

Fördermittel: Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % für Mobilitätskonzepte, für die Beschaffung von Ladeinfrastruktur und Elektrofahrzeugen sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bis zu 90 %.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 4158596 (lizenzfrei)

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