Förderprogramm zur “Weiterentwicklung der Indikatorik für Forschung und Innovation” (21.11.2018 – 30.06.2021)

Förderprogramm zur “Weiterentwicklung der Indikatorik für Forschung und Innovation” (21.11.2018 – 30.06.2021)

Förderprogramm zur "Weiterentwicklung der Indikatorik für Forschung und Innovation" (21.11.2018 - 30.06.2021)

Das BMBF fördert auf Grundlage der vorliegenden Bekanntmachung Forschungsvorhaben zu Fragestellungen der Indikatorik, deren Validierung und der Schaffung von Datengrundlagen. Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte, die neuartige wissenschaftliche Erkenntnisse und gesellschaftsrelevante Ergebnisse generieren. Die zu fördernden Forschungsprojekte sollen sich dabei auf eine abgegrenzte Fragestellung beziehen und diese vertieft analysieren.

Vor diesem Hintergrund sind Projekte zu einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche förderfähig (die Liste ist nicht abschließend):

  • Ausweitung des Innovationsbegriffs
  • Messung des Innovationsoutputs, -outcomes
  • Bedeutung des Humankapitals im Innovationsprozess
  • Darstellung der räumlichen Dimension von Innovationsprozessen
  • Neue Daten und Verfahren im Zuge der Digitalisierung
  • Indikatoren zur Unterstützung von Evaluationen von FuE-Förderung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Mittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Zuwendung soll in der Regel die Summe von 150 000 Euro pro Vorhaben bzw. Verbundprojekt und Jahr nicht überschreiten. Auch Vorhaben mit kürzerer Laufzeit als drei Jahre bzw. geringerem Förderbedarf sind möglich.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten grundsätzlich eine Anteilfinanzierung von bis zu 50%. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ab sofort bis spätestens zum 31. Januar 2019 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen.

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