Förderprogramm Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung

Förderprogramm Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung

Förderprogramm Stadt gemeinsam gestalten! Neue Modelle der Quartiersentwicklung

Bund / Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) unterstützen im Rahmen der Nationalen Stadtentwicklungspolitik gemeinsam mit den Ländern, Städten, Gemeinden und Verbänden innovative Lösungen und neue Modelle einer koproduktiven Stadt.

Gefördert werden partizipative Prozesse in Pilotquartieren, die gemeinsame Visionen entwickeln und von den Akteuren im Quartier in einer Vielzahl von Projekten umgesetzt werden.

Gefördert werden z.B. Projekte wie die Folgenden:

  • Einführung neuartiger Organisationsstrukturen und Managementformen als Plattform gemeinwohlorientierter Projekte sowie Beratungsleistungen,
  • Schaffen niedrigschwelliger Teilhabe- und Beteiligungsangebote für möglichst viele Gruppen (z.B. urbane Labore) und Erprobung neuartiger Entscheidungsprozesse (z.B. liquid democracy) zur Weiterentwicklung der lokalen Demokratie,
  • Kauf oder Anmietung von Räumlichkeiten und deren Herrichtung für Nutzungen im Dienste des Gemeinwohls (z.B. Immovielien), Umgestaltung des öffentlichen Raums für gemeinschaftliche Nutzungen,
  • Aufbau bzw. Verbesserung von sozialen, bildungsbezogenen und kulturellen Angeboten zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und von Angeboten zur Verbesserung einer nachhaltigen städtischen Lebensweise und Mobilität (z.B. sharing),
  • Aufbau von Einkommens- und Beschäftigungsangeboten oder sozial und ökologisch ausgerichteten unternehmerischen Aktivitäten mit Gemeinwohlorientierung.

Ziel ist es, ein dichtes Netz an Koproduktionsorten mit konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten für Bürger entstehen zu lassen.

Die Fördermittel werden im Rahmen dieser Förderrichtlinie in Form von Zuschüssen erteilt, für einen Gesamtzeitraum von maximal drei Jahren (bis Ende 2021). Je Pilotquartier beträgt die Förderung bis zu 1 Mio. EUR. Zur Ergänzung der Zuwendungen sind angemessene Eigenleistungen des Trägers und seiner Partner zu erbringen (z.B. Personalmittel, Sachmittel, ehrenamtliche Arbeiten).

Erste Projektskizzen können bis zum 04.07.2018 eingereicht werden.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
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Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
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