Förderprogramm KLIMA II (04.09.2017 – 30.06.2021)

Förderprogramm KLIMA II (04.09.2017 – 30.06.2021)

Förderprogramm KLIMA II (04.09.2017 - 30.06.2021)

Sachsen-Anhalt/Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt mit der Förderrichtlinie KLIMA II innovative Projekte der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz, Luftreinhaltung und Lärmminderung.

Gefördert werden innovative Projekte der Industriellen Forschung oder Experimentellen Entwicklung mit folgenden thematischen Schwerpunkten:

  • Systemintegration erneuerbarer Energien
  • Signifikante Senkung von THG-Emissionen, insbes. Energiebedingter CO2-Emissionen
  • Stoffliche oder energetische Biomassenutzung
  • Umsetzung von Klimaanpassungsstrategien
  • Konzeptionelle und beratende Initiativen für die Verbesserung der Energieeffizienz und des
  • Klimaschutzes
  • Senkung der Belastung urbaner Bereiche mit Luftschadstoffen
  • Minderung des Umgebungslärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms in Ballungsräumen

Die Fördermittel werden in Form von Zuschüssen erteilt.

Unternehmen erhalten im Bereich der industriellen Forschung maximal bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben. Im Themenkomplex experimentelle Entwicklung ist ein Förderumfang von bis zu 60% möglich. Projektbegleitende Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen können mit bis zu 80% unterstützt werden.

Hochschulen erhalten eine maximale Förderumfang von bis zu 100%.

 

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