Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen gibt Unternehmen stilles Beteiligungskapital, damit deren Wachstum ermöglicht wird. Existenzgründungen, Unternehmensnachfolge und Investitionen zur Expansion / Unternehmenssicherung können durch eine Beteiligung der KBG erfolgen.
Unternehmen, die die KMU- Kriterien der EU erfüllen erhalten eine Förderungshöhe von maximal 1 Mio. EUR.
Die Vorteile aller Fördervarianten sind:
- Liquiditätsschonend, da langfristige Finanzierung von 7 – 10 Jahre,
- Rückzahlung i.d.R. zum Nominalwert,
- Günstige Beteiligungsentgelte,
- Vollumfänglich Erhaltung der unternehmerischen Freiheit,
- Kein Stellen von Sicherheiten und
- Verbesserung des Kreditspielraums und des Rating-Ergebnisses bei der Hausbank.