Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Saarland / zuständige Kreisverwaltungsbehörde Saarland

Das Saarland unterstützt Privatpersonen, kleine Unternehmen und Vereine, die aufgrund der Unwetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 in besonders betroffenen Orts- und Stadtteilen des Landes in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind.

Förderfähig sind Aufwendungen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, die durch direkte Einwirkung der Schadensursache an

  • Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen des gewerblichen Betriebsvermögens oder des Vereinsvermögens,
  • privaten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sowie an notwendigem Hausrat und notwendiger Kleidung

entstanden sind.

Die Landesregierung stellt aus dem Gesamthaushalt Mittel von bis zu 1 Mio. EUR zur Verfügung. Unter Berücksichtigung der kommunalen Mittel steht im Rahmen der Finanzhilfemaßnahme somit ein Hilfsvolumen von zusammen 2,5 Mio. EUR zur Verfügung.

Die Fördermittel erfolgen in Form von Soforthilfen, nicht rückzahlbaren Finanzhilfen und Zinsverbilligungszuschüssen.

Anträge auf Finanzhilfen sind bis spätestens zum 31. Juli 2018 schriftlich oder zur Niederschrift bei der örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörde bzw. dem Regionalverband einzureichen.

 

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