Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018, am 9. Juni und am 11. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018, am 9. Juni und am 11. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Finanzhilfen bei existenzgefährdenden Schäden aufgrund der Wetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018, am 9. Juni und am 11. Juni 2018 (Stand: 21.06.2018)

Saarland / zuständige Kreisverwaltungsbehörde Saarland

Das Saarland unterstützt Privatpersonen, kleine Unternehmen und Vereine, die aufgrund der Unwetterereignisse in der Nacht vom 31. Mai auf den 1. Juni 2018 sowie am 9. und 11. Juni 2018 in besonders betroffenen Orts- und Stadtteilen des Landes in eine existenzbedrohende Notlage geraten sind.

Förderfähig sind Aufwendungen zur Beseitigung unmittelbarer Schäden, die durch direkte Einwirkung der Schadensursache an

  • Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen des gewerblichen Betriebsvermögens oder des Vereinsvermögens,
  • privaten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen sowie an notwendigem Hausrat

Die Fördermittel erfolgen in Form von Soforthilfen, nicht rückzahlbaren Finanzhilfen und Zinsverbilligungszuschüssen.

Soforthilfen:
Als schnelle Abschlagszahlung auf weitere Finanzhilfen werden an Privatpersonen 1.500 EUR pro Haushalt ausgezahlt.

Finanzhilfen:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50% der festgestellten und nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen verbleibenden Schadenssumme, jedoch max. 50.000 EUR. Für den Anteil des Schadens, der versicherbar gewesen wäre, vermindert sich der Anteil auf 20%. Die Soforthilfe wird auf die Finanzhilfe angerechnet. Grundsätzlich können nur Schäden berücksichtigt werden, die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen den Betrag von 5.000 EUR übersteigen.

Zinsverbilligungszuschuss:
Soweit die nach Gegenrechnung von Versicherungsleistungen festgestellten Schäden im Einzelfall den Betrag von 50.000 EUR übersteigen, kann zu dem übersteigenden Schadensbetrag ein Zinsverbilligungszuschuss gewährt werden. Bezuschusst werden können Darlehen von Kreditinstituten, die zur Behebung der Schäden aufgenommen werden und hinsichtlich der Verzinsung und Tilgung, einschließlich aller Nebenleistungen, den marktüblichen Bedingungen entsprechen.

Anträge auf Finanzhilfen sind bis spätestens zum 31. Juli 2018 zu stellen.

 

Nicht das passende Programm für Sie? Weitere Förderprogramme finden Sie hier: Förderprogramme Saarland

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