Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte

Förderzeitraum: 08.12.2020 - 30.06.2021
pixabay.3392100-1

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu mindern und zugleich die Verkehrswende voranzubringen, wird die Erneuerung der Nutzfahrzeugflotte gefördert.

Ziel ist, einen Austausch von schweren Nutzfahrzeugen mit modernen schweren Nutzfahrzeugen mit Elekro- oder Wasserstoffantrieb oder konventionellen Verbrennungsmotor der Schadstoffklasse Euro VI, zu erreichen.

Gefördert werden Neufahrzeuge bei der #Verschrottung von Bestandsfahrzeugen der Schadstoffklassen Euro 0 bis V und EEV. Außerdem wird die Anschaffung von intelligenter Trailer-Technologie zur Minderung des Energieverbrauchs gefördert.

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Fahrzeuge müssen für gewerbliche Zwecke genutzt werden.

Fördermittel: Zuschuss bis zu 15.000 € für die Klassen Euro V oder EEV und bis zu 10.000 € für Euro IV oder schlechter, für Trailer-Technologie bis zu 5.000 €. Der Höchstbetrag liegt bei 800.000 €.

Fördermittelberatung unter +49 821 455485-0

Bildquelle: Pixabay 3392100 (lizenzfrei)

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!