Um das Potenzial der Bioökonomie weiter auszuschöpfen werden Vorhaben zur Umsetzung von bioökonomischen Produkten und…
Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen (30.01.2019 – 31.12.2023)
Niedersachsen / Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Das Land Niedersachsen unterstützt die Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen.
Gefördert werden denkmalbedingte Mehrausgaben bei Sicherungs-, Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen, insbesondere
- Ausgaben für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmalen,
- Ausgaben für den denkmalgerechten Ersatz von Bauteilen,
- Kosten einer baugeschichtlichen oder restauratorischen Untersuchung und Dokumentation,
- Architekten- und Ingenieurhonorare,
- Ausgaben für die Darstellung der denkmalpflegerischen Bedeutung eines Kulturdenkmals sowie
- Ausgaben für die Erforschung und Erhaltung des archäologischen Erbes.
Die Höhe des jeweils verfügbaren Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gebietskörperschaften 25.000 EUR, bei allen übrigen Antragsberechtigten grundsätzlich 3.000 EUR.