Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) (01.01.2003 – 31.12.2018)

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) (01.01.2003 – 31.12.2018)

Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege) (01.01.2003 - 31.12.2018)

Nordrhein-Westfalen / zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dieser Förderrichtlinie den Schutz und die Pflege von Denkmälern.

Gefördert werden Maßnahmen, die zur Sicherung, Erhaltung und Instandsetzung der denkmalwerten Substanz einer Sache erforderlich sind.

Unterstützt werden auch:

  • Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen, restauratorische (Vor-)Untersuchungen sowie Nutzungs- und Finanzierungskonzepte,
  • Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden bzw. Gebäudeteilen innerhalb eines festgelegten Denkmalbereiches, die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind,

sofern diese auf Verlangen der Denkmalbehörde anzufertigen bzw. durchzuführen sind.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Der Förderumfang  ist hierbei abhängig von der Art des Denkmals und der Maßnahme sowie der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers.

Bei Gemeinden und Gemeindeverbänden wird die Förderung jährlich festgelegt. Bei den anderen Antragstellern beträgt sie in der Regel bis zu einem Drittel der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Gewährt werden

  • Pauschalzuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände zur Förderung kleinerer denkmalpflegerischer Maßnahmen Privater sowie
  • Einzelzuschüsse für größere denkmalpflegerische Maßnahmen Privater und von Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie für Denkmäler, die im Eigentum von Kirchen oder Religionsgemeinschaften, Denkmalpflegeorganisationen oder gemeinnützigen Trägern stehen.

Die Bagatellgrenze liegt bei 500 EUR.

Anträge sind bis zum 01. Oktober des Jahres, das dem Programmjahr vorausgeht, bei der zuständigen Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weitere Beiträge

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Interaktive und Gamification-basierte Technologien zur Förderung der psychischen Gesundheit im Kindesalter“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 07.05.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Basistechnologien für die Fusion – auf dem Weg zu einem Fusionskraftwerk“
Förderzeitraum: 07.03.2024 – 31.08.2024
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen - Modellvorhaben Kohleregionen - DigiRess II“
Förderzeitraum: 04.03.2024 – 31.12.2028

Neueste Beiträge

Kontaktieren
Sie uns!

Unsere Mitarbeiter informieren Sie gerne. Unsere Vergütung ist erfolgsorientiert!