Energieforschungsprogramm (Stand: 19.09.2018)

Energieforschungsprogramm (Stand: 19.09.2018)

Energieforschungsprogramm (Stand: 19.09.2018)

-Die Bundesregierung fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien.-

Das 7. Energieforschungsprogramm legt die Grundlinien und Schwerpunkte der Förderpolitik fest. Das Programm wurde unter Leitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) erstellt, die Bundesministerien für Bildung und Forschung (BMBF) sowie Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sind mit eigenen Zuständigkeiten beteiligt.

Die Projektförderung richtet sich an Unternehmen, Forschungsinstitute und Universitäten. Sie erfolgt in Form von Zuwendungen für Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demonstrationsvorhaben sowie Modellprojekte und Reallabore. Die Projektförderung erfolgt häufig in Form der Verbundforschung, in der Hochschulen und Forschungsinstitute im Verbund mit Unternehmen arbeitsteilig und vorwettbewerblich zusammenarbeiten.

Inhaltliche Schwerpunkte der Projektförderung sind:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Gebäude und Quartiere; Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen; Schnittstellen der Energieforschung zu Mobilität und Verkehr;
  • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Bioenergie; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke;
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorkopplung;
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende: Energiesystemanalyse; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz für die Energiewende; CO 2-Technologien für die Energiewende; Energiewende und Gesellschaft; Materialforschung für die Energiewende;
  • Nukleare Sicherheitsforschung: Reaktorsicherheitsforschung; Entsorgungs- und Endlagerforschung; Strahlenforschung.

Die Fördermittel umfassen

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Kleine und mittlere Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Weitere Beiträge

Forschungszulage seit März 2024
Förderzeitraum: seit 27.03.2024
Förderaufruf „Künstliche Intelligenz (KI) zur Automatisierung der Biogaserzeugung“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 01.03.2024 – 30.09.2024
Förderaufruf „Zukunft.Forschung.Biogas“ im Rahmen des BMEL-Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“
Förderzeitraum: 12.03.2024 – 15.07.2024

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