„Energieforschungsprogramm“ (Stand: 01.10.2018 )

„Energieforschungsprogramm“ (Stand: 01.10.2018 )

„Energieforschungsprogramm“ (Stand: 01.10.2018 )

Im Energiekonzept aus dem Jahr 2010 und im Klimaschutzplan 2050 hat die Bundesregierung Meilensteine für die Erhöhung der Energieeffizienz, den Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduktion der Treibhausgase festgehalten. Bis zum Jahr 2050 soll der Primärenergieverbrauch um 50% gegenüber dem Jahr 2008 sinken, der Anteil der erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf 60% steigen und die Treibhausgasemissionen um mindestens 80% gegenüber dem Jahr 1990 sinken.

Im Sinne dieser Ziele fördert die Bundesregierung die Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien.

Inhaltliche Schwerpunkte der Projektförderung sind:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Gebäude und Quartiere; Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen; Schnittstellen der Energieforschung zu Mobilität und Verkehr;
  • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Bioenergie; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; Thermische Kraftwerke;
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorkopplung;
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende: Energiesystemanalyse; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz für die Energiewende; CO 2-Technologien für die Energiewende; Energiewende und Gesellschaft; Materialforschung für die Energiewende;
  • Nukleare Sicherheitsforschung: Reaktorsicherheitsforschung; Entsorgungs- und Endlagerforschung; Strahlenforschung.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt

  • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft i.d.R. – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50% der förderfähigen Kosten,
  • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

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